4 der zu prüfen. Klar ist indes, dass keine Pflicht des privaten Verteidigers zum Erscheinen an der Verhandlung besteht. Die Aufhebung der Verpflichtung des persönlichen Erscheinens wurde Rechtsanwalt B.________ in der Verfügung vom 26. Januar 2017 denn auch in Aussicht gestellt.