Bei den Bestimmungen von Art. 406 StPO zum schriftlichen Verfahren handelt es sich um «Kann-Vorschriften». Es besteht mithin kein Rechtsanspruch auf ein schriftliches Verfahren. Auch wenn die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung einer amtlichen Verteidigung nicht mehr erfüllt sind, kann trotzdem ein mündliches Verfahren durchgeführt werden. Diese beiden Fragen sind unabhängig voneinan-