2. Die Kosten des Verfahrens werden bestimmt auf CHF 500.00 und dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller - den Gesuchsgegnern Bern, 22. November 2017 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Niklaus Die Gerichtsschreiberin: Bettler