1. Mit Eingabe vom 3. November 2017 stellte Rechtsanwalt A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) ein Revisionsgesuch gegen den Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen BK 17 263 vom 7. September 2017 (pag. 1 ff.). Dieses Revisionsgesuch reichte er bei der Beschwerdekammer ein, welche es von Amtes wegen zuständigkeitshalber an das «Berufungsgericht» (vgl. Art. 411 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO; SR 312.0]), d.h. die Strafkammern des Obergerichts weiterleitete. Der Gesuchsteller wurde über die Weiterleitung orientiert.