Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 8. August 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege, angeblich begangen am 19. März 2014 bzw. kurze Zeit davor in Biel oder anderswo (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 2. A.________ schuldig erklärt wurde der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 19 km/h, begangen am 3. März 2014 in Biel (Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);