So gab er sowohl in seinem Schreiben vom 24. August 2015, als auch in der Einvernahme vom 27. Oktober 2015, in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 8. August 2016 und sogar noch in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 4. Juli 2017 wiederholt an, er habe panische Angst vor einem neuerlichen Führerausweisentzug gehabt, da er auf den Führerausweis angewiesen gewesen sei, um seine kranke Mutter unterstützen zu können (vgl. dazu beispielhaft pag. 35 f.). Ausserdem seien sowohl F.________ als auch E.________ mit der Falschbelastung einverstanden