__ zu lenken. Er vereinbarte insbesondere mit F.________, dass dieser sich im Hinblick auf die erste polizeiliche Einvernahme einen Bart wachsen lassen solle, während er selber sich seinen Bart abrasierte – es kann in diesem Zusammenhang mit der Staatsanwaltschaft tatsächlich von einem eigentlichen Manöver gesprochen werden (vgl. pag. 298). Kommt hinzu, dass der Beschuldigte dies alles zu einem Zeitpunkt inszenierte, zu dem vor dem Obergericht des Kantons Bern gegen ihn ein Verfahren (SK 13 320, Urteil vom 13. Juni 2014) wegen sexuellen Handlungen mit Kindern etc. hängig war.