12 16.1 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Diesbezüglich hält die Kammer fest, dass der Beschuldigte relativ lange abstritt, die Geschwindigkeitsüberschreitung selber begangen zu haben. Dabei wendete er einige kriminelle Energie auf, um die Schuld zuerst auf F.________ und dann später auf E.________ zu lenken.