Auch gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er weiterhin bei seiner Mutter lebe (pag. 292 Z. 40) und dass er seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor rund einem Jahr keine Arbeitsstelle gehabt habe (pag. 292 Z. 35 f., pag. 293 Z. 1 ff., Z. 5 ff.). Er gab in diesem Zusammenhang sinngemäss an, sich zuerst auf seine psychische Gesundheit konzentrieren zu wollen, bevor er sich wieder in die Berufswelt eingliedern könne (pag. 293 Z. 15 ff.).