Aus dem aktuellen Leumundsbericht vom 3. Juli 2017 (vgl. pag. 276 ff.) geht schliesslich hervor, dass sich auch bis zum Zeitpunkt der oberinstanzlichen Verhandlung vom 4. Juli 2017 nicht viel verändert hat; der Beschuldigte befindet sich nach wie vor bei Dr. med. J.________, Facharzt Psychiatrie/Psychotherapie FMH in Therapie (im Rhythmus von zwei bis vier Wochen) und nimmt Antidepressiva (Remeron) ein. Er sieht sich momentan ausserstande, eine berufliche Tätigkeit auszuüben und bezieht Sozialhilfe (pag. 278 f.). Im Rahmen seiner Einvernahme in der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte der Beschuldigte diese Angaben (vgl. pag.