, vgl. insbes. pag. 184). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 8. August 2016 gab der Beschuldigte bekannt, er habe nach wie vor keine Arbeit; zurzeit kämen seine Mutter und die Sozialhilfe für seinen Lebensunterhalt auf (pag. 199 Z. 5 ff.). Betreffend Stellensuche gab er sich zudem sehr optimistisch (pag. 199 Z. 15 ff.): «Ich habe derzeit einige Stellen offen, ich bin bei [recte: mit] H.________ (Jobvermittlung) und I.________ (Jobvermittlung) in Kontakt, sie hätten mir jederzeit einen Job.». Aus dem aktuellen Leumundsbericht vom 3. Juli 2017 (vgl. pag.