Gemäss dem Verlaufsbericht der Bewährungshilfe vom 25. Juli 2016 wohnte der Beschuldigte nach seit seiner Entlassung aus den Anstalten Witzwil bei seiner Mutter in G.________ und arbeitete vorerst als Verkaufsberater Innendienst, bis ihm per Ende Juni 2016 aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt wurde (vgl. pag. 182). Die Bewährungshilfe beschreibt die Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten als durchwegs positiv; er habe sich seit dem 30. Dezember 2015 bewährt und es sei in Hinblick auf die Rückfallprävention zentral, dass er weiterhin die Möglichkeit habe, sich in Freiheit zu bewähren (pag. 182 ff., vgl. insbes.