Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten (davon 1 Jahr und 9 Monate bedingt vollziehbar, Probezeit 2 Jahre) wegen bandenmässigen Raubs und Irreführung der Rechtspflege; - Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 13. Juni 2014: Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und zu einer Busse von CHF 300.00 sowie Anordnung einer ambulanten Behandlung nach Art. 63 StGB wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, Freiheitsberaubung und Entführung, Gefährdung des Lebens, Drohung (mehrfach), Tätlichkeiten (mehrfach), Vergehen gegen das Waffengesetz (mehrfach) und Übertretung nach Art. 19a BetmG (mehrfach).