): - Strafmandat des Untersuchungsrichteramtes I Berner Jura-Seeland vom 10. Juni 2010: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 90.00 sowie zu einer Busse von CHF 250.00 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln; - Strafmandat des Untersuchungsrichteramtes I Berner Jura-Seeland vom 20. Dezember 2010: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90.00 wegen Fahrens ohne Führerausweis oder trotz Entzug; - Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 1. April 2011: Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten (davon 1 Jahr und 9 Monate bedingt vollziehbar, Probezeit 2 Jahre)