Das Vorleben des Beschuldigten ist im Rahmen der Strafzumessung neutral zu gewichten. Straferhöhend wirken sich demgegenüber die zahlreichen Vorstrafen des Beschuldigten aus, er ist im Strafregister wie folgt verzeichnet (pag. 258 ff.): - Strafmandat des Untersuchungsrichteramtes I Berner Jura-Seeland vom 10. Juni 2010: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 90.00 sowie zu einer Busse von CHF 250.00 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln; - Strafmandat des Untersuchungsrichteramtes I Berner Jura-Seeland vom 20. Dezember 2010: