vgl. dazu auch die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 299). Gemäss seinen eigenen Angaben trat der Beschuldigte in krimineller Hinsicht erst in Erscheinung, nachdem er im Militär einen Unfall hatte, bei welchem sein rechtes Bein verletzt wurde, was dazu führte, dass er für untauglich befunden wurde und seine militärische Karriere beenden musste (pag. 277 f.). Ab diesem Zeitpunkt, d.h. ab dem Jahr 2008, hatte der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben auch mit psychischen Problemen zu kämpfen (pag. 278). Das Vorleben des Beschuldigten ist im Rahmen der Strafzumessung neutral zu gewichten.