Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit liegt nicht vor. Nach Berücksichtigung der gesamthaft neutral zu wertenden subjektiven Tatkomponenten bleibt es bei einem noch leichten Gesamtverschulden und somit bei 120 Strafeinheiten. 16. Täterkomponenten 16.1 Vorleben und Vorstrafen Die Kammer geht mit der Staatsanwaltschaft insofern einig, als dass die Kindheit und Jugend des Beschuldigten diesen in keiner Weise für eine kriminelle Karriere