Unter dem Titel der zwar noch leichten aber dennoch nicht im ganz untersten Bereich des weiten Strafrahmens anzusiedelnden objektiven Tatschwere geht die Kammer von gut 120 Strafeinheiten aus. 15.2 Subjektive Tatschwere Betreffend die Tatkomponente Willensrichtung berücksichtigt die Kammer, dass der Beschuldigte E.________ wider besseres Wissen zu Unrecht bezichtigte, bzw. direktvorsätzlich handelte. Vor diesem Hintergrund vermag die Tatsache, dass er in Bezug auf die Herbeiführung einer Strafverfolgung gegen E.________ bloss eventualvorsätzlich handelte, keine Strafminderung zu rechtfertigen.