9 15. Tatkomponenten 15.1 Objektive Tatschwere Betreffend die Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist festzuhalten, dass das Ausmass des verschuldeten Erfolgs insofern gering ist, als dass der fälschlicherweise beschuldigte E.________ in Deutschland nicht weiter behelligt wurde. Die Polizei in Wilhelmshaven konnte das Rechtshilfegesuch vom 1. Juli 2014 nämlich beantworten, ohne E.________ überhaupt vorladen zu müssen (vgl. E-Mail vom 21. August 2014, pag.