Er wusste aber, dass aufgrund seiner Anschuldigung stattdessen gegen E.________ ermittelt werden könnte und war bereit, dies in Kauf zu nehmen, um nicht selber für die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Rechenschaft gezogen zu werden. Um von sich selber abzulenken hatte der Beschuldigte vorgängig auch bereits F.________ fälschlicherweise bezichtigt. Es war ihm mit anderen Worten egal, wer an seiner Stelle zur Rechenschaft gezogen werden würde. III. Rechtliche Würdigung