Aber ich will die ganze Sache nicht mehr auf mich nehmen. Wir haben viel darüber gestritten und er ist jetzt sicherlich nicht gut auf mich zu sprechen.». Anlässlich der Einvernahme vom 27.10.2015, in welcher der Beschuldigte sein Geständnis ablegte, sagte er dann auf Frage, in welcher Beziehung er zu E.________ stehe, wörtlich (pag. 95 Z 65 ff.): «In gar keiner, ich kenne ihn gar nicht. Ich habe ihn noch nie gesehen. Ich gab damals einfach Personalien an. Ich gehe davon aus, dass es sich um den Namen handelt von diesem älteren Herrn aus Deutschland, es hat geheissen, es sei kein Problem, wenn ich diesen Namen angebe.