_, bewusst zu Unrecht beschuldigt habe, am 3. Juni 2014 innerorts in Biel auf der Jakob-Stämpflistrasse in Fahrtrichtung Biel-Bözingen den Personenwagen mit den Kontrollschildern .________ geführt und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 19 km/h überschritten zu haben. Der Beschuldigte habe dies in der Absicht getan, gegen E.________ eine Strafverfolgung herbeizuführen, bzw. er habe letzteres zumindest in Kauf genommen (pag. 117).