6. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.2. der Anklageschrift vom 16. Dezember 2015 (pag. 116 ff.) zum Vorwurf gemacht, er habe sich der falschen Anschuldigung, begangen am 16. Juni 2014 in Biel schuldig gemacht, indem er anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 16. Juni 2014 als beschuldigte Person den Nichtschuldigen E.________, bewusst zu Unrecht beschuldigt habe, am 3. Juni 2014 innerorts in Biel auf der Jakob-Stämpflistrasse in Fahrtrichtung Biel-Bözingen den Personenwagen mit den Kontrollschildern .