1.2 wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 19 km/h, begangen am 03.03.2014, schuldig gesprochen worden ist; 1.3 Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt worden ist. 2. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären wegen falscher Anschuldigung, begangen am 16. Juni 2014 in Biel. 3. Er sei zu verurteilen zu 3.1 einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten; 3.2 2/3 der erst- und den gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten.