3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Durch die Kammer wurden im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 19. Juni 2017, sowie ein Leumundsbericht, datierend vom 3. Juli 2017, eingeholt (pag. 258 ff. bzw. pag. 276 ff.).