Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 19 km/h, begangen am 3. März 2014 in Biel, schuldig (Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 13. Juni 2014, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage festgesetzt wurde, sowie zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (pag.