1. zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 6‘500.00 als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23.02.2016. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 38 2. zur Bezahlung von 2/3 der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘220.00, ausmachend CHF 813.35; 3. zur Bezahlung von 2/3 der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 600.00, ausmachend CHF 400.00;