27. Amtliche Entschädigung Beschuldigte 3 Rechtsanwalt E.________ macht für das oberinstanzliche Verfahren einen Aufwand von total 6 Stunden geltend, was als angemessen erachtet wird (pag. 688). Soweit die Beschuldigte 3 im Umfang vom einem Drittel obsiegt, entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt E.________ mit CHF 450.70 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Soweit die Beschuldigte 3 im Umfang von zwei Dritteln unterliegt, entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt E.________ mit CHF 901.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).