388, S. 37 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Die Beschuldigten wurden der üblen Nachrede und der Beschimpfung schuldig erklärt, hingegen vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen. Sie haben demzufolge je zwei Drittel der auf jeden Beschuldigten entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 813.35 pro Person, zu bezahlen. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 406.65 pro Person trägt der Kanton Bern.