20.5 Fazit Strafzumessung Beschuldigter 5 Der Beschuldigte 5 ist als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 23. Februar 2016 zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen à CHF 100.00, total ausmachend CHF 6‘500.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. V. Kosten und Entschädigung