20.3 Tagessatzhöhe Der Beschuldigte 5 erzielt ein Einkommen von monatlich netto CHF 4‘200.00, womit ein Tagessatz von CHF 100.00 resultiert (pag. 544). 20.4 Bedingter Vollzug Die gegen den Beschuldigten 5 ausgesprochene Strafe ist nicht aufgrund einschlägiger Delinquenz erfolgt. Er lebt in geordneten persönlichen und finanziellen Verhältnissen und es sind keine Gründe ersichtlich, welche an der vermuteten günstigen Prognose zweifeln lassen würden. Dem Beschuldigten 5 ist daher der bedingte Vollzug zu gewähren, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 20.5 Fazit Strafzumessung Beschuldigter 5