27 zenden Einsatzstrafe für die neuen Taten zu bilden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_829/2014 vom 30.6.2016 E. 2.4.2). Asperiert werden von den 20 Tagessätzen 15 Tagessätze angerechnet, womit die hypothetische Gesamtstrafe 85 Tagessätze beträgt. Wird diese hypothetische Strafe um die rechtskräftige Strafe vom 23. Februar 2016 – das heisst um 20 Strafeinheiten – reduziert, ergibt dies eine Zusatzstrafe von 65 Strafeinheiten. 20.3 Tagessatzhöhe