20. Beschuldigter 5 20.1 Täterkomponenten Der Beschuldigte 5 geht einer 100 %-igen Erwerbstätigkeit als T.________ nach und lebt in geordneten Verhältnissen (pag. 542 ff.). Er ist wegen Hinderung einer Amtshandlung vorbestraft. Es sind keine weiteren Strafverfahren gegen ihn hängig (pag. 541). Der Beschuldigte 5 hat sich im Strafverfahren korrekt verhalten und sich von Anfang an geständig gezeigt. Auch er hat anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung Reue gezeigt, was sich im Umfang von 10 Strafeinheiten strafmindernd auszuwirken hat.