26 Prognose auszugehen. Ihm kann daher der bedingte Vollzug gewährt werden, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 19.4 Fazit Strafzumessung Beschuldigter 4 Der Beschuldigte 4 ist zu einer Geldstrafe von 70 Strafeinheiten à CHF 100.00, ausmachend CHF 7‘000.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren.