Es sind keine weiteren Strafverfahren gegen sie hängig (pag. 538). Die Beschuldigte 3 hat innerhalb der Probezeit (Urteil vom 20. Januar 2014) erneut delinquiert. Diese Delinquenz ist im Umfang von 10 Strafeinheiten straferhöhend zu gewichten. Auch die Beschuldigte 3 hat Einsicht und Reue gezeigt und ist bezüglich der Anklage wegen Beschimpfung geständig, was wiederum im Umfang von 10 Strafeinheiten strafmindernd zu berücksichtigen ist.