Ausgehend von einem aktuellen Nettoeinkommen von CHF 1‘500.00 monatlich beträgt die Tagessatzhöhe CHF 30.00 (pag. 574). 17.3 Bedingter Vollzug Auch dem Beschuldigten 2, welcher in geordneten persönlichen und finanziellen Verhältnissen lebt, ist eine gute Prognose zu stellen. Ihm ist daher der bedingte Vollzug, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, zu gewähren. 17.4 Fazit Strafzumessung Beschuldigter 2 Der Beschuldigte 2 ist zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à CHF 30.00, total ausmachend CHF 2‘100.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.