24 (Abgrenzung Eventualvorsatz bewusste Fahrlässigkeit). Gleich wie beim Beschuldigten 1 wirken sich diese Täterkomponenten im Umfang von 10 Strafeinheiten strafmindernd aus. Auch beim Beschuldigten 2 ist von einer durchschnittlichen Strafempfindlichkeit auszugehen. Unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten erachtet die Kammer eine Strafe von 70 Strafeinheiten als angemessen. 17.2 Tagessatzhöhe Ausgehend von einem aktuellen Nettoeinkommen von CHF 1‘500.00 monatlich beträgt die Tagessatzhöhe CHF 30.00 (pag.