Sein Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren wirken sich daher strafmindernd aus. Es ist von einer durchschnittlichen Strafempfindlichkeit auszugehen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Täterkomponenten ist die Strafe von 80 Strafeinheiten auf 70 Tagessätze Geldstrafe zu reduzieren. 16.2 Tagessatzhöhe Der Beschuldigte 1 erzielt ein Einkommen von monatlich netto CHF 2‘630.00 (pag. 534). Der Tagessatz beträgt damit CHF 60.00. 16.3 Bedingter Vollzug