15. Asperation Beschimpfung 15.1 Objektive Tatkomponenten Die Beschuldigten haben einen Rapsong über die Strafklägerin verfasst, aufgenommen und auf ihrer Website veröffentlicht. Darin haben sie die Strafklägerin als «Bitch» beschimpft. Das Vorgehen und insbesondere die Art der Beschimpfung gehen nicht über die Tatbestandsmässigkeit hinaus, es handelt sich um ein einzelnes und – im Verhältnis zu anderen möglichen Beschimpfungen – eher harmloses Schimpfwort.