22 Die Beschuldigten wollten zur Belustigung ihrer Fangemeinde die Strafklägerin in ihrer Ehre treffen. Sie haben dazu die Form eines Rapsongs gewählt, die Ehrverletzung der Strafklägerin jedoch nicht geplant oder gar zum Ziel gehabt, sondern sich vielmehr spontan zur Erstellung und Veröffentlichung des Songs entschlossen. Beachtlich ist auch, dass der ehrenrührige Teil des gesamten Songs – auch wenn dieser äusserst obszön und primitiv ist – nur einen kleinen Teil ausmacht.