Insgesamt ist unter Berücksichtigung des Strafrahmens von bis zu 180 Tagessätzen und der Bandbreite der möglichen Verfehlungen von einem leichten bis mittleren Verschulden und einer Strafe von 70 Strafeinheiten auszugehen. 14.2 Subjektive Tatkomponenten Die Beschuldigten nahmen in Kauf, dass ihre ehrenrührigen Äusserungen für wahr gehalten werden könnten, sie handelten damit eventualvorsätzlich, was tatbestandsimmanent und damit neutral zu werten ist.