14. Einsatzstrafe üble Nachrede 14.1 Objektive Tatkomponenten Die Beschuldigten haben einen obszönen Rapsong über die Strafklägerin verfasst, aufgenommen und im Worldwide Web, insbesondere auch auf ihrer Website veröffentlicht. Im Song haben sie behauptet, die Strafklägerin habe ihren politischen Erfolg sexuellen Gefälligkeiten gegenüber den Politikern P.________ und Q.________ zu verdanken, was schliesslich auch zu ihrem Burnout geführt habe.