Dass sie durch den Inhalt getroffen wurde, ist unter dem Gesichtspunkt der Ehrverletzung zu berücksichtigen. Der objektive Tatbestand der sexuellen Belästigung ist nach dem Gesagten nicht erfüllt. Die Beschuldigten sind von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung freizusprechen. IV. Strafzumessung 12. Anwendbares Recht Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB in Kraft getreten. Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so ist gemäss Art. 2 Abs. 2 StGB das neue Gesetz anzuwenden, wenn