Auch in der Literatur wird die Frage aufgeworfen, ob der Tatbestand nicht auch Äusserungen an das Opfer per Chat, E-Mail etc. erfassen soll. Es sei zwar fraglich, ob die Intensität der Einwirkung durch schriftlichen Informationsaustausch in modernen Kommunikationstechnologien im Einzelfall dieselbe sei wie bei der Face-to-Face-Kommunikation.