Die Anonymität des Internets begünstige das Überschreiten von Grenzen. Zudem seien solche veröffentlichten Äusserungen auch während langer Zeit abrufbar und liessen sich nur schwerlich entfernen. Diese Art der Tatbegehung sei für den Täter einfacher und tätige für das Opfer schwerwiegendere Folgen. Es sei lebensfremd davon auszugehen, dass sich das Opfer den Äusserungen hätte entziehen können bzw. müssen. Vielmehr sei sie gezwungen gewesen, die Äusserungen anzuhören, um sich selbst ein Bild machen zu können.