18 perlichen Anwesenheit existiere nicht. Diese Einschränkung laufe jedoch dem Schutzgedanken der Bestimmung zuwider. Es sei kein vernünftiger Grund ersichtlich, wieso das Opfer geschützt werden sollte, wenn es psychisch anwesend ist, nicht aber, wenn es die belästigenden Äusserungen übers Internet wahrnimmt. Gerade im Zeitalter des Internets relativiere sich der Begriff der Anwesenheit. Die Anonymität des Internets begünstige das Überschreiten von Grenzen.