11.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft macht geltend, der objektive Tatbestand der sexuellen Belästigung sei erfüllt. Die Beschuldigten würden sich mit ihrer verbalen Äusserung direkt an das Opfer richten, sie werde an verschiedenen Stellen direkt mit «Du» angesprochen. Eine Rechtsprechung zur Frage der gleichzeitigen und kör-