Verharmlosung von Delinquenz und teils obszöne und sexistische Inhalte aus. Der Song wurde jedoch wie erwähnt im Internet veröffentlicht und damit einem breiten Publikum und eben gerade nicht nur einem rapkundigen Adressatenkreis zugänglich gemacht. Die Allgemeinheit umfasst etliche Personengruppen, welche solche Äusserungen durchaus als wahr ansehen und sich in ihren Vorurteilen bestärkt sehen könnten (beispielsweise Personen, welche gegenüber Frauen in der Politik kritisch eingestellt sind, Personen, welche rapunkundig sind etc.). Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Beschuldigten aus einem anderen politischen Kreis als die Strafklägerin stammen.