Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der Aussage, die Strafklägerin habe ihren politischen Erfolg sexuellen Gefälligkeiten gegenüber den Politikern P.________ und Q.________ zu verdanken, was denn auch zu ihrem (öffentlich bekannten) Burn-out geführt habe, zweifelsohne eine Tatsachenbehauptung darstellt, welche auch ehrenrührig ist. Die Behauptung, sexuelle Gefälligkeiten zu erbringen, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen, indiziert die Käuflichkeit der Strafklägerin.