Das Gesamtbild sei von Relevanz. Insbesondere bei ironischen Äusserungen müssten bei der Auslegung durch das Genre bedingte Verfremdungen berücksichtigt werden. Das Genre der Rap- Musik definiert sich durch inhaltliche Übertreibungen, Unwahrheiten, Hochstilisieren der eigenen Person und durch das Herabsetzen anderer Personen. Den Rezipienten des Songs und auch der gesamten Öffentlichkeit sei klar, dass die satirischen Aussagen nicht wahr seien. Die potentielle Ehrverletzung sei nicht ernst gemeint, was vorliegend auch für Personen, welche nicht dem Adressatenkreis angehören, erkennbar gewesen sei.